Friday, March 12, 2010

Integration

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Unter der Forderung nach Vergesellschaftung der Sozialprodukte schlummert der Individualismus der Unterdrückten.
Sie fordern seit dem 19.Jh. ein Vorziehen christlicher Verheißungen vom „Jenseits“ in ihre Lebensspanne, somit latent eine Umsetzung urchristlicher Werte gegen die Tempel des Reichen.
Die Installation des Gewissens im Christentum mutierte seit der Aufklärung zu einem, von seinen Urhebern gar nicht so gewünschten, individuellen inneren Gegenüber der Reflexion.
Neben der Naturwissenschafts- und Technikentwicklung entfalteten sich von dort die Geisteswissenschaften und darin u.a. die Erforschung menschlicher Bedürfnisse.
Die ihrem religiösen Moralmantel entkommene innere Instanz „westlicher“ Menschen war und ist Träger von Unrechtsbewußtsein und Durchsetzungswillen eigener Rechte des Menschen an sich.
Die daraus entstandenen Allgemeinen Menschenrechte zeichnen sich durch die Loslösung von der Gängelung durch äußere Instanzen aus, besonders von der geistigen und wirtschaftlichen Vorteilnahme der gesellschaftlichen Funktionseliten.
Zu deren rechtlichen Fundamenten der Unterdrückung gehörten schon immer religiöse wie das der Scharia.
Wer den sozialen Gedanken des Islam als in der Scharia enthaltenes Gutes verklärt,
vermittelt statt Fortschritts- und Gleichheitsstreben eher retrograde Sehnsucht nach männlicher Macht, wie sie in islamischen Rechtvorstellungen ausgeprägt ist.
Von Männlichkeitsfanatikern wird immer wieder (Selbst-) Kritik verhöhnt, die es ablehnt, auf das eigene Wesen zu beharren, anderen die eigenen Regeln aufzudrängen.
Toleranz für – hier religiös fundierten – Männlichkeitswahn zu fördern ist eine bizarre Entschärfung solcher Kritik durch Vereinnahmung.
Die in diesem Sinn eine Meinuungsführerschaft der Nicht-Meinungsführerschaft bis zur Infragestellung des westlichen Toleranz-Gedankens vorantreiben, machen sich zu Masochisten, deren perönliches Glück darin besteht, das Folterinstrumentarium selbst ausgesucht zu haben.
Ihnen sei ein Gratiskurs in der von ihnen gewünschten Toleranz der Intoleranz empfohlen, um die noch fehlende Knebelung ausprobieren, zu der die von ihnen tolerierte Intoleranz sich entwickelt, wo sie es schafft Fuß zu fassen.
Sie gefährden den Freiraum, auf dem sich auch ihre eigen freie Meingungsäußerung erst Entwickeln konnte.

So gut die sozialwissenschaftliche Einbeziehung von sog. Lebenslagesegmenten in Bedürfnisanalysen ist, darf sie nicht dazu führen, dass verfassungsfeindliche Segemente auf dem Weg von Fall-Beurteilungen Eingereister etabliert werden oder durch Erklärung einer Art Gewohnheitsrecht Illegales legalisiert wird.
Daher ist die Diskussion um Anerkennung der „guten Teile“ der Scharia eine reine Klauberei, um denen, die sie fordern, wenigstens ihr Wort zu lassen.
Denn mehr Spielraum gibt es dafür nicht, und somit ist auch dieses Jonglieren mit der Terminus Scharia in hiesigem Recht sinnfreie geistige Onanie zielferner Illusionäre, ein Aktionismus hilflosen Strampelns.
Der vorgeblichen Integrationsförderung ausländischer Mitbürger wird damit kein Dienst erwiesen, eine Einführung des Wahlrechts für Ausländer auf kommunaler Ebene mit Sicherheit weder wünschenswerter noch populärer gemacht.
Man kann der Meinung sein, dass „Scharia“ als Terminus von diesem oder jenem Inhalt in diesem Land verwendet werden soll, kann dafür Werbung machen.
Sofern der Inhalt nicht rechtskonform ist, muss man damit rechnen, dass dies als Aufruf zu Straftaten gewertet wird.
Es wäre sinnvoll, wenn die aktuelle Diskussion darüber, religiöse Menschen stärker nach ihrer eigenen Rechtsgewohnheit zu beurteilen, zu einem breiteren Verständnis dazu führt, dass jede Form institutionalisierter Religion totalitäre Tendenzen trägt.
Denn leider gehören zur Grundstruktur der großen monotheistischen Religionen einseitige Wahrheitsansprüche, die Andersartigkeit ungern zulassen bzw. bekämpfen.

Auch religiösen Menschen steht der Weg des Austauschs mit anderen offen, auch in diesem Land, nach den hier geltenden Regeln.
Wer durch die Hintertür des Minderheitenschutzes an hart erkämpfter Freiheit von religiöser Doktrin nagt, soll lieber froh sein, dass es diese Freiheit gibt.
In Ländern mit Scharia als Justiz würde ähnliche Kritik an landeseigener Rechtsvorstellung radikal beantwortet.

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(2010)

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